Rahmenvertrag für Auftragnehmer
(Stand: 13.03.2024)HINWEIS: Im Rahmen dieser Vereinbarung wird rein aufgrund der besseren Lesbarkeit durchgehend das generische Maskulinum verwendet. Ebenso von dieser Vereinbarung angesprochen sind selbstverständlich auch weibliche, diverse sowie sämtliche non-binäre Personen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dieser Rahmenvertrag gilt für alle Verträge zwischen the hostess GmbH, vertreten durch Herrn Markus Demir, Kreuzstraße 34, 33602 Bielefeld, im Folgenden „Agentur“ genannt, und denjenigen Personen, die sich über die Agentur als Auftragnehmer registrieren oder im Rahmen einer erfolgten Registrierung eine Buchungsbestätigung abschließend annehmen (im Folgenden „Auftragnehmer“). Der Vertrag gilt als Rahmenvertrag für sämtliche durch die Agentur vermittelten und vom Auftragnehmer angenommenen Aufträge und regelt insbesondere auch die bei jedem Auftrag gegenüber dem Kunden geltende Pflichten.
(2) Änderungen dieses Rahmenvertrages sind nur durch übereinstimmende Erklärung beider Parteien in Textform zulässig, wobei eine Änderung seitens der Agentur allein durch die Geschäftsführung möglich ist. Die Agentur behält sich die regelmäßige Änderung der Bedingungen vor, welche der Auftragnehmer durch Annahme einer Buchung unter Hinweis auf die neuen Bedingungen akzeptiert.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur übernimmt für die Dauer des Vertrages die Vermittlung des Auftragnehmers. Die Agentur ist dabei bemüht, den Auftragnehmer an Kunden zum Zwecke der Erbringung von Hostess-, Moderatoren-, Promotion und Modelleistungen zu vermitteln. Ein Erfolg ist dabei grundsätzlich nicht geschuldet.
(2) Für Nachweis und Vermittlung von Verträgen (Aufträge) zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden wird die Agentur eine Provision erhalten, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird.
(3) Die Vermittlung kann dabei entweder in Form einer Vermittlung als selbständig tätiger Auftragnehmer des Kunden erfolgen oder in Form der Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis. Die konkrete Auswahl der Vermittlungstätigkeit wird zwischen den Parteien auf Basis des Kundenwunsches und des Status des Auftragnehmers festgelegt.
(4) Erfolgt die Vermittlung des Auftragnehmers in ein Arbeitsverhältnis, ist der Auftragnehmer selbst verpflichtet, arbeitsrechtliche Regelungen, die vom Kunden vorgeschlagen werden, zu überprüfen und den Vertrag zu schließen. Die Tätigkeit der Agentur beschränkt sich stets auf eine Kontaktvermittlung.
5) Wird der Auftragnehmer als selbständig tätige Person vermittelt, hat er seine Leistung gegenüber dem Kunden abzurechnen und ist für alle weiteren steuerlichen Belange selbst verantwortlich.
(6) Die Häufigkeit von Aufträgen hängt von der Nachfrage des jeweiligen Typ Auftragnehmer ab, so dass darüber keine konkrete Angabe gemacht werden kann. Sollte der Auftragnehmer aufgrund mangelnder Nachfrage seitens der Kunden von der Agentur keine Aufträge vermittelt erhalten, so liegt dies nicht in der Sphäre der Agentur und diese ist daher zu keinerlei Ersatz oder sonstiger Leistung verpflichtet.
§ 3 Registrierung
(1) Um in die Kartei der Agentur aufgenommen und damit für etwaige Auftragsanfragen berücksichtigt zu werden, hat der Auftragnehmer eine entsprechende Anfrage (zB über das Webformular) an die Agentur zu richten. Die Agentur wird den Auftragnehmer sodann durch den Registrierungsprozess leiten.
(2) Bei der Registrierung sind wahre und korrekte Angaben zu machen. Sämtliche Pflichtangaben müssen ausgefüllt, der Rahmenvertrag akzeptiert und die erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen abgegeben werden.
(3) Die Registrierung ist nur natürlichen, volljährigen und geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Eine Registrierung darf nur in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit erfolgen.
(4) Die Registrierung wird erst wirksam, wenn die Agentur dies bestätigt, insbesondere durch Upload der Daten bzw. Fotos des Auftragnehmers. Die Agentur ist jedoch befugt, die Registrierung des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu widerrufen, insbesondere aber wenn sich der Auftragnehmer nach Ansicht der Agentur nicht gewinnbringend vermarkten lässt.
(5) Der Widerruf der Registrierung durch den Auftragnehmer ist jederzeit möglich, hat aber keine Auswirkung auf bereits laufende Auftragsverhältnisse.
§ 4 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur übernimmt für die Auftragnehmer die Internet-Veröffentlichung und bewirbt diese bei potenziellen Auftraggebern, wodurch der Auftragnehmer regional bis weltweit (je nach Wunsch des Auftragnehmers) für die verschiedensten Auftraggeber aus der Messe, Promotion- und Werbebranche über die Datenbank präsent und buchbar ist.
(2) Die Leistungen der Agentur umfassen:
http://www.the-hostess.de/
b. Anfragen und Buchungen über die Agentur (persönliche Kontaktdaten bleiben anonym)
c. Vermittlungsservice zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
d. Einladungen zu Castings & Events
e. Beratung, Förderung und Unterstützung des Auftragnehmers im geschäftlichen Alltag
§ 5 Ablauf von Buchungen
(1) Die Agentur wird dem Auftragnehmer im Falle einer Kundenanfrage eine E-Mail mit einer konkreten Buchungsanfrage zusenden. In der Buchungsanfrage sind sämtliche Details eines Auftrages, wie die vom Kunden zu zahlende Vergütung, eine konkrete Leistungsbeschreibung, der Termin usw. ersichtlich. Sofern der Auftragnehmer weitere Informationen benötigt, kann er mit der Agentur in Kontakt treten.
(2) Darüber hinaus wird im Rahmen einer Buchungsanfrage bereits zwischen den Parteien besprochen, ob die Vermittlung eines Kontaktes als selbständig tätiger Auftragnehmer oder die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis gewünscht ist.
(3) Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Aufträge der Agentur abzulehnen. Eine Begründung ist dabei nicht erforderlich. Übernimmt der Auftragnehmer einen Auftrag, so ist er jedoch verpflichtet, diesen persönlich, nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des Kunden und nach den Angaben in der Anfrage durchzuführen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die beschriebenen Leistungen ordnungs- und vereinbarungsgemäß auszuführen.
(5) Nach Auftragsannahme wird der Auftragnehmer Kontaktdaten und genaue Einsatzorte und Zeiten vom Kunden oder der Agentur mitgeteilt bekommen.
(6) Für den Ablauf nach der Buchung wird auf § 10 (Vergütung) hingewiesen.
§ 6 Aufgaben und Pflichten der Agentur und des Auftragnehmers
(1) Mit Akzeptanz der vorliegenden Bestimmungen im Rahmen der Online-Registrierung erklärt sich der Auftragnehmer explizit mit der Veröffentlichung seiner Daten und der von ihm bereitgestellten Bilder im Internet einverstanden.
(2) Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass dem Kunden lediglich übliche Leistungen des Auftragnehmers angeboten werden. Sollte der Auftragnehmer das Gefühl haben, dass die angefragten Tätigkeiten nicht mit der von ihm angenommenen Tätigkeit übereinstimmen oder der Einsatz an anderen als den vereinbarten Orten oder an anderen Zeiten stattfinden soll, wird der Auftragnehmer sich unverzüglich mit der Agentur in Verbindung setzen, damit die Agentur klärend tätig werden kann.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Einzelheiten des zugrundeliegenden Auftrags (Ort, Zeit, Gegenstand der Buchung, Honorare) direkt mit dem Kunden abzusprechen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (insbesondere im Hinblick auf weitere Rechtseinräumungen) darf der Auftragnehmer nur in Abstimmung mit der Agentur vornehmen.
(4) Mit dem Übersenden von Bildern an die Agentur versichert der Auftragnehmer, dass es die uneingeschränkten Nutzungsrechte an diesen Fotos besitzt und berechtigt ist, diese entsprechend im Internet auf der Website der Agentur veröffentlichen zu lassen. Ebenfalls erklärt der Auftragnehmer mit dem Einstellen der Bilder, dass sein Aussehen nach wie vor dem über die eingereichten Unterlagen vermittelten Eindruck entspricht. Ferner stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Aufnahmen auch bearbeitet oder umgestaltet werden dürfen und der Fotograf auf die Nennung als Urheber verzichtet hat. Ein Honoraranspruch entsteht hierfür nicht.
(5) Für den Fall, dass die Agentur im Zusammenhang mit von dem Auftragnehmer bereitgestellten Bildern oder Infos wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder sonstiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftragnehmer die Agentur von hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung oder -Verteidigung frei, es sei denn Der Auftragnehmer trifft an dem Verstoß kein Verschulden.
§ 7 Auftragnehmer Release / Einwilligung / Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt der Agentur unwiderruflich das uneingeschränkte Recht und die uneingeschränkte Erlaubnis ein, fotografische Abbildungen und Bilder/Videos (in allen Formaten) vom Auftragnehmer und solche, auf denen dieses teilweise oder vollständig zu sehen ist, kombiniert oder verändert in Art oder Form, im Zusammenhang mit dem eigenen oder einem fiktiven Namen des Auftragnehmers zu verwenden, wieder zu verwenden, zu veröffentlichen und neu zu veröffentlichen, ohne Einschränkungen in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht oder hinsichtlich Änderungen oder Umgestaltungen oder Vervielfältigung des Materials in Farbe oder anderweitig durch jetzt bekannte oder erst später bekannt werdende Medien für Illustrierungen, künstlerische Zwecke, Werbeaktionen, Handel und alle anderen Zwecke. Diese Einwilligung beinhaltet das Recht, die Fotografien und/oder Videos etc. zu veröffentlichen oder gewerblich zu nutzen, insbesondere auch den Kunden der Agentur im Rahmen der vom Auftragnehmer übernommenen Tätigkeiten diese Rechte, auch zum Zwecke einer Weiterübertragung durch die Kunden, zu übertragen.
(2) Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass mit der Vergütung des Auftragnehmers sämtliche Nutzungsechte an den im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien des Auftragnehmers, sowie sämtliche diesbezüglichen Persönlichkeits- oder Kunsturheberrechte abgegolten sind, sofern der Auftragnehmer hierüber verfügen konnte. Der Kunde ist damit ggfls. räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt befugt, die angefertigten Fotografien auszuwerten. Zur weiteren Klarstellung wird jedoch ausgeführt, dass üblicherweise lediglich ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer von regelmäßig einem Jahr und für übliche Bewerbungszwecke, wie sie nach der Art des gebuchten Auftrages zu erwarten sind, eingeräumt werden. Weitere Rechte (sogenannter „Buy Out“) werden von der Agentur bei entsprechender Anfrage des Kunden vereinbart und sollen ihre Berücksichtigung in der dem Auftragnehmer mitgeteilten Höhe der Vergütung für den Auftrag finden. Sofern der Auftragnehmer nach seiner Ansicht eine Diskrepanz zwischen dem ausgelobten Auftrag und der Vergütung in Ansehung der Nutzungsrechte sieht, hat es die Agentur hierauf unverzüglich hinzuweisen. Nimmt der Auftragnehmer den Auftrag dennoch an, stimmt es der Vergütung und der Abgeltung der hier geregelten Nutzungsrechte zu.
(3) Sollten sich im Verhältnis zwischen den abgetretenen Rechten und der tatsächlichen Nutzung Verschiebungen geben und der Kunde nach Ansicht des Auftragnehmers die eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten, wird der Auftragnehmer vor Einleitung rechtlicher Schritte die Agentur hierauf hinweisen und der Agentur die Möglichkeit geben, die Angelegenheit im Sinne des Auftragnehmers mit dem Kunden zu regeln.
§ 8 Nutzung von Social Media Inhalten
(1) Zur Förderung der Vermarktbarkeit des Auftragnehmers behält sich die Agentur vor, Bilder und / oder Videos von Social Media Inhalten des Auftragnehmers für die Bewerbung des Auftragnehmers zu nutzen. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden und erklärt zudem durch Abschluss des Vertrages, dass er rechtlich dazu in der Lage ist, die entsprechenden Nutzungsrechte auf die Agentur zu übertragen.
(2) Die Agentur wird den Auftragnehmer über Nutzungen von Social Media Inhalten im Sinne von Abs. (1) zeitnah informieren.
(3) Sofern Rechte Dritter der Nutzung von Inhalten aus Social Media entgegenstehen, wird der Auftragnehmer zunächst versuchen, die Rechte einzuholen. Ist dies nicht möglich, teilt der Auftragnehmer der Agentur so unverzüglich wie möglich nach Vertragsschluss, spätestens aber auf den Nutzungshinweis durch die Agentur gemäß Abs. (2) mit, welche Bilder und / oder Videos von der Nutzung durch die Agentur ausgeschlossen sind. Für verspätete oder nicht erfolgte Hinweise auf Rechte Dritter an Bildern und Videos in Social Media ist der Auftragnehmer verantwortlich.
§ 9 Jugendschutz
Aufgrund des Jugendschutzes verpflichten sich alle auf der Webseite registrierten Auftragnehmers zu einer strikten Einhaltung der Bildregeln der Agentur. Sofern keine gesonderten Bildregeln herausgegeben werden, beachtet der Auftragnehmer, dass keinerlei Nacktheit auf den Bildern zu sehen sein darf und die Bilder keine jugendgefährdenden Inhalte oder Posen oder sonstige derartige Bildsprache beinhalten dürfen. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, derartige Bilder zu löschen. Für Verstöße gegen den Jugendschutz bezüglich der Bilder ist der Auftragnehmer entsprechend § 6 (7) verantwortlich.
§ 10 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer ist für Verhandlungen über die tatsächlich Höhe seiner Vergütung selbst verantwortlich. Er hat zu diesem Zweck eigene Vertragsverhandlungen mit dem Kunden anzustrengen. Die Agentur hat bezüglich der vereinbarten Vergütung kein Mitspracherecht.
(2) Für die durch die Agentur erfolgreich an die Auftragnehmer vermittelten Aufträge steht der Agentur eine Vermittlungsprovision zu. Diese Vermittlungsprovision rechnet die Agentur separat mit dem Kunden ab.
(3) Nach Erledigung eines Auftrages meldet sich der Auftragnehmer per E-Mail bei der Agentur, um die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit zu bestätigen. Die Mitteilung über die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeit hat einen vollständigen Arbeitszeitnachweis über die geleisteten Stunden zu enthalten. Dies dient der Agentur als Berechnungsgrundlage für die gegenüber dem Kunden zu fordernde Provision.
(4) Der Auftragnehmer hat die von ihm erbrachten, persönlichen Leistungen ordnungsgemäß gegenüber dem Kunden abzurechnen. Die auf den Kunden ausgestellte Rechnung über die persönlichen Leistungen ist nach Abschluss des Auftrags der Agentur zuzuleiten. Die Agentur nutzt die Rechnung des Auftragnehmers zur Berechnung der vereinbarten Provision und leitet sämtliche Rechnungen sodann an den Kunden weiter.
(5) Tritt die Agentur selbst als Auftraggeber bzw. Kunde auf, so ist die Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zu stellen. Die Agentur bietet hier die Möglichkeit, dass Rechnungen kurzfristig nach Erhalt mit einem Abzug vom 5 % Skonto überwiesen werden, wenn dieses vom Auftragnehmer in Anspruch genommen wird.
§ 11 Rechtliche Stellung des Auftragnehmers
(1) Auftragnehmer, die sich in ein Arbeitsverhältnis vermitteln lassen, unterliegen den arbeitsvertraglichen Rechten und Pflichten, die mit dem Kunden vereinbart wurden. Die Agentur hat hierauf keinen Einfluss.
(2) Abweichend hiervon gelten für den Fall, dass eine Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis nicht stattfindet, die nachfolgenden Absätze.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Auftragsangebote anzunehmen.
(4) Die Entscheidung über die Durchführung von Aufträgen liegt ausschließlich bei dem Auftragnehmer und der Auftragnehmer unterliegt daher keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Art und Ort der Auftragsausübung frei und nicht an die Arbeitsorganisation der Agentur gebunden. Dies gilt nicht im Falle der Arbeitnehmerüberlassung.
(5) Der Auftragnehmer ist ferner in seiner Arbeitsgestaltung gegenüber dem Kunden frei, hat sich jedoch im Rahmen des konkreten Auftrages um eine bestmögliche Auftragserfüllung zu bemühen.
(6) Der Auftragnehmer ist befugt, mehrere und weitere Auftraggeber und Kunden zu haben. Es hat sich zeitlich allein insoweit nach der Agentur zu richten, wie Aufträge angenommen wurden.
(7) Der Auftragnehmer ist selbständig tätig und die Agentur kann diesen Status jederzeit vom Auftragnehmer bestätigt bekommen, insbesondere durch Mitteilung / Abfrage einer Steuernummer o.ä. – Kann dies vom Auftragnehmer nicht bestätigt werden, wird die Agentur die Sedcard des Auftragnehmers bis auf Weiteres entfernen.
(8) Die Agentur weist den Auftragnehmer darauf hin, dass eine von ihm in Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer grundsätzlich von ihm an das Finanzamt abzuführen ist und es im Übrigen selbst zu prüfen hat, ob er aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit ist. Die Agentur weist zudem darauf hin, dass der Auftragnehmer trotz der Selbständigkeit gegebenenfalls gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 9 SGB VI versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und im Falle der Beitragspflicht für die Erbringung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung selbst Sorge zu tragen hat. Dies gilt insbesondere in Fällen der Arbeitnehmerüberlassung. Gleiches gilt für die Versicherung von etwaigen Berufsrisiken (Unfall, Haftpflicht o.ä.).
(9) Sofern sich am Status des Auftragnehmers zu irgendeiner Zeit Veränderungen ergeben, sei es in Bezug auf die Selbständigkeit oder bezüglich anderer, für die ordnungsgemäße Erbringung der Tätigkeit im Auftrag von Kunden oder für die Agentur wichtiger, Punkte (z.B. längere zeitliche Abwesenheit), wird der Auftragnehmer die Agentur unverzüglich hierüber informieren.
(10) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Vermittlung von regelmäßigen oder konkreten Aufträgen. Die Auftragslage wird allein durch die Marktlage und die Anfrage von Kunden zu bestimmten Auftragnehmers bestimmt. Die Agentur übernimmt insoweit keinerlei Gewährleistung dafür, dass dem Auftragnehmer regelmäßig oder überhaupt Aufträge vermittelt werden.
§ 12 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Folgeaufträge von Kunden bzw. Auftraggebern der Agentur unverzüglich der Agentur mitzuteilen und diese ausschließlich über die Agentur abwickeln zu lassen. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäfte/Folgeaufträge/Anfragen von Vertrags- und Geschäftspartnern der Agentur, wofür der Auftragnehmer mindestens einen Auftrag über die Agentur bereits ausgeführt hat. Mit Ende des Vertragsverhältnisses zwischen Auftragnehmer und Agentur erlischt diese Verpflichtung.
(2) Der Auftragnehmer wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, die für eine erfolgreiche Vermittlung notwendig sind. Es sichert der Agentur insbesondere zu, die vermittelten Verträge mit den Kunden ordnungsgemäß zu erfüllen und die Angaben zur Person und anderen Umständen (insbesondere Angaben zu früheren Buchungen) wahrheitsgemäß zu beantworten.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Agentur umgehend über Veränderungen des eigenen Äußeren (Frisur, Haarfarbe, wesentliche Gewichtsänderung etc.) zu informieren.
§ 13 Umgehungsverbot
(1) Der Arbeitnehmer darf den durch die Agentur vermittelten Auftraggeber, für den er bereits über die Agentur tätig war, für einen Zeitraum von 12 Monaten seit dem letzten Auftrag keine direkten Anfragen stellen oder diese entgegen nehmen. Auch Dritten dürfen die Kontaktdaten der Auftraggeber nicht weitergeleitet werden. Vielmehr dürfen diese Talente ausschließlich über die Agentur vermittelt werden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Zuwiderhandlung hiergegen, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen üblichen Agenturprovision an die Agentur zu zahlen.
(2) Der (mögliche) Arbeitnehmer darf den von der Agentur vermittelten Auftraggeber auch dann keine direkten Anfragen stellen oder deren Kontaktdaten an Dritte weitergeben, wenn kein Auftrag zustande kommt. Abs. 1 gilt entsprechend.
(3) Dazu wird der Hinweis erteilt, dass ggfls. Exklusivverträge zwischen der Agentur und den vermittelten Auftraggebern bestehen, aus denen weitergehende Ansprüche der Agentur bei Umgehungen gegenüber den vermittelten Talenten entstehen können.
§ 14 Vertragsdauer(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Im Rahmen der Kündigung erlöschen die Hauptleistungspflichten nach diesem Vertrag.
(3) Die ordentliche Kündigung wirkt sich nicht auf bereits angenommene Aufträge aus. Bereits gebuchte oder noch nicht abgeschlossene Aufträge müssen vom Auftragnehmer zu Ende geführt werden. Falls dies nicht geschieht, behält sich die Agentur Schadensersatzansprüche vor.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 15 Haftung
(1) Es wird durch die Agentur keinerlei Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch von Daten oder Bildern übernommen, ebenfalls nicht für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen, die dadurch zustande kommen, dass sich Dritte einen unberechtigten Zugang zum (E-Mail und Online) Account des Auftragnehmers verschaffen, es sei denn die Agentur trifft hieran ein Verschulden auf der Basis grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten zur Website der Agentur sorgfältig aufzubewahren und den Zugriff unberechtigter Dritter darauf zu verhindern.
(3) Sollte der Auftragnehmer einen Auftrag annehmen und danach ohne Absprache mit bzw. Kenntnis der Agentur sein Äußeres so erheblich verändern, dass der Kunde kein Interesse mehr an dem Auftragnehmer hegt, hat die Agentur das Recht, Schadensersatz und 100%ige Übernahme der angefallenen Arbeits- oder Vermittlungskosten von dem Auftragnehmer zu fordern. Forderungen von Dritten werden zu 100% an Der Auftragnehmer weitergegeben.
(4) Durch den Auftragnehmer sind die angenommenen Aufträge bzw. Buchungen uneingeschränkt bindend. Sollte der gebuchte Auftragnehmer den selbst bestätigten Auftrag nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig durchführen, so stellt es die Agentur von allen daraus resultierenden Schadensersatzforderungen Dritter frei. Hat der Auftragnehmer die Nichtausführung eines Auftrages verschuldet, zahlt der Auftragnehmer an die Agentur Schadenersatz in Höhe der entgangenen Vermittlungsprovision.
§ 16 Sonstiges
(1) Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
(2) Änderungen dieser AGB bedürfen der beiderseitigen Zustimmung in Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis oder den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Sitz der Agentur, soweit es sich bei beiden Parteien um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
Bielefeld, 29.06.2022