Kurzfristige Beschäftigung

In Deutschland wird ein Job nach §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV als kurzfristig und sozialabgabefrei eingestuft, wenn es sich um eine bestimmte Beschäftigung in ihrer Art handelt. Hierzu zählt die saisonale Arbeit und eine Beschäftigung die im Voraus vertraglich auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beschränkt ist.

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